Kosten & Tarife
Transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Positionen.
Alle von einer Ärztin oder einem Arzt verordneten Spitex-Leistungen nach Artikel 7a KLV werden von der Krankenkasse übernommen. Sie gelten als kassenpflichtige Leistungen.
Im Kanton Zürich wird für pflegerische Leistungen zusätzlich eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent pro Leistungsart verrechnet, höchstens jedoch 15.35 Franken pro Tag. Diese kommt zur ordentlichen Franchise und zum Selbstbehalt hinzu.
Die Patientenbeteiligung stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Abrechnungen über IV, Unfall- und Militärversicherung.
Nach ärztlicher Verordnung, Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.
| Abklärung und BeratungKLV Art. 7 Abs. 2a | Fr. 76.90 / Std. |
| Untersuchung und BehandlungKLV Art. 7 Abs. 2b | Fr. 63.00 / Std. |
| GrundpflegeKLV Art. 7 Abs. 2c | Fr. 52.60 / Std. |
Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig und werden Ihnen direkt verrechnet.
| Hauswirtschaftliche Leistungen | Fr. 49.00 / Std. |
| Dienstleistungen im Auftrag der Klientel | Fr. 49.00 / Std. |
| Bedarfsabklärung und Beratung zu Hause | Fr. 49.00 / Std. |
| Bedarfsformular erstellen oder erneuernIm Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt | Fr. 15.00 pauschal |
Wenn Sie einen vereinbarten Einsatz nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Bei kurzfristigeren Absagen verrechnen wir eine Pauschale von 50 Franken.
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen und eine AHV- oder IV-Rente beziehen, können Sie bei finanziellen Schwierigkeiten Ergänzungsleistungen beantragen. Zuständig ist die SVA Zürich.
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach, 8087 Zürich
Stand der Tarife: 1. Januar 2026. Alle Beträge in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer.
Wir schauen das gemeinsam mit Ihnen an und klären, welche Leistungen die Krankenkasse trägt und welche nicht.
Erstgespräch vereinbaren