Kassenpflichtige Leistungen
Kostenpflichtige Leistungen werden ärztlich verordnet und in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenbeteiligung durch Ihre Versicherung, Ihre Wohnsitzgemeinde und Sie selbst variiert je nach Pflegegrund (Krankheit, Unfall oder Invalidität).
Abklärung und Beratung
- Beratung und Bedarfsabklärung
- Festhalten des Pflegebedarfs der uns anvertrauten Klienten.
- Anleitung und Beratung von Angehörigen, Bezugspersonen oder Nachbarn in der Pflege und Betreuung des Klienten.
- Beratung in Krisen- und Notfallsituationen
Behandlungspflege
- Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Temperatur)
- Kapillare und Venöse Blutentnahmen
- Medikamentenmanagement
- Injektionen
- Blasenkatheter- Pflege
- Wundversorgung
Grundpflege
- Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hautpflege
- Bewegungsübungen, Mobilisation und Transfers
- Verschiedene Prophylaxen wie z.B. Dekubitusprophylaxe
Nicht- Kassenpflichtige Leistungen
Nicht-kassenpflichtige Leistungen decken Bedürfnisse ab, welche nicht oder nur teilweise von einer Zusatzversicherung gedeckt werden.
Haushaltshilfe
- Wohnungsreinigung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäschepflege
- Müllentsorgung und Recycling
- Umzug Unterstützung
Tarifblatt
Alle von einem Arzt verordneten Spitex-Leistungen gemäss Art. 7a KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) werden von der Krankenkasse übernommen und gelten als kassenpflichtige Leistungen.
Im Kanton Zürich wird für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20 % pro rata temporis pro Leistungsart gemäss Art. 7a KLV verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag; zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise).
Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt direkt über unsere Organisation. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Abrechnungen über IV, UV und MV.
- Abklärung und Beratung (KLV Art. 7, Abs. 2a): Fr. 76.90 / Std.
- Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7, Abs. 2b): Fr. 63.00 / Std.
- Grundpflege (KLV Art. 7, Abs. 2c): Fr. 52.60 / Std.
- Hauswirtschaftliche Leistungen: Fr. 49.00 / Std.
- Dienstleistungen im Auftrag der Klientel: Fr. 49.00 / Std.
- Bedarfsabklärung und Beratung zu Hause: Fr. 49.00 / Std.
- Bedarfsformular erstellen oder erneuern (im Rahmen einer Zusatzversicherung, auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt): Fr. 15.00 pauschal
Annulationen:
Im Verhinderungsfall müssen disponierte Einsätze mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden pauschal CHF 50.– verrechnet.
Finanzielle Unterstützung:
Einwohnende des Kantons Zürich: AHV- oder IV-Rentner können bei finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen bei:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach, 8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
E-Mail: info@svazurich.ch
Notfall
Notfalladressen im Kanton Zürich:
Im Notfall oder bei akuter suizidaler Krise sind folgende Nummern für Sie erreichbar:
https://www.suizidpraevention-zh.ch/notfallnummern-erwachsene
Die Dargebotene Hand – 143
Erfahrene Beratende helfen auch bei akuten Suizidgedanken weiter.
Notfallpsychiatrischer Dienst – 0800 33 66 55
Ärztlicher Notfalldienst für den Kanton Zürich – Soforthilfe durch Psychiater:innen.
KIZ Zürich / Winterthur – 058 384 65 00 (Zürich), 052 264 37 00 (Winterthur)
Kriseninterventionszentren bieten rund um die Uhr Beratung und Unterstützung – telefonisch, ambulant oder stationär.
Weitere Notfallnummern:
- Schutz und Rettung: 144
- Vergiftungsnotfälle: 145
- Polizei: 117